Spekulationssteuer – allgemeine Informationen

Sie möchten eine Immobilie verkaufen? Dann müssen Sie in einigen Fällen die Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinne, umgangssprachlich „Spekulationssteuer“ genannt, beachten. Die Spekulationssteuer wurde in Deutschland eingeführt, damit Investoren nicht mit kurzfristigen Wertsteigerungen von Immobilien spekulieren. Grundsätzlich wurde der kurzfristige Rahmen auf 10 Jahre gesetzt, wobei sich die Spekulationsfrist nach dem Kalenderjahr richtet und nicht nach Kauf- oder Verkaufsdaten.

Die Höhe der Spekulationssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen fließt der erzielte Gewinn des Immobilienverkaufs mit ein. Dieser setzt sich aus der Differenz des ursprünglichen Kaufpreises und des neuen Kaufpreises zusammen. Aufgrund der steigenden Immobilienpreise kann der Gewinn hoch ausfallen und sich so auf die Steuer auswirken. Der Gewinn kann allerdings durch Kosten, wie Maklerkosten, Werbekosten für den Verkauf, oder Kosten für Renovierungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf, geschmälert werden. Zum anderen spielt auch Ihr persönlicher Steuersatz, gemessen an der Einkommenssteuer, für die Ermittlung der Spekulationssteuer eine Rolle.

Spekulationssteuer Immobilien – es gibt einige Ausnahmen

Doch die Spekulationssteuer für Immobilien fällt nicht bei jedem Verkauf an. In einigen Fällen gibt es Ausnahmen. Hier erfahren Sie, in welchen Situationen Sie diese besondere Steuer nicht zahlen müssen. Grundsätzlich gilt für die Spekulationssteuer eine Zehnjahresfrist, doch wenn Sie die Immobilie für mehr als zwei Jahre selbst genutzt haben, wird die Steuer nicht fällig. Nicht nur Sie können die Steuer durch Eigennutzung umgehen, sondern auch wenn Ihre Kinder, falls diese noch Kindergeld erhalten, in der Immobilie leben.

Des Weiteren gibt es für die Spekulationssteuer einige Sonderfälle, wenn es sich um geerbte Immobilien handelt. Auch für Schenkungen kann diese Steuer anfallen, da die Spekulationsfrist des vorherigen Eigentümers in der Regel übernommen wird. Weitere Sonderfälle treten für gewerbliche Immobilien auf. Zudem ändert sich die Steuer bei Auslandsimmobilien, da eine Doppelbesteuerung vermieden werden soll. Besprechen Sie diese Sonderfälle der Immobiliensteuern mit Ihrem Makler oder Ihrer Maklerin. Gerne beraten auch wir Sie zu den speziellen Steuergegebenheiten und zu Anlageimmobilien.

 

Haus Verkaufen Steuer – wir unterstützen Sie

Fragen Sie sich, welche Hausverkauf Steuern nun konkret bei Ihnen anfallen werden? Die Spekulationssteuer kann in einigen Fällen eine komplizierte Angelegenheit sein. Verschiedene Umstände führen dazu, dass Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten – und mit unserer Hilfe wird es Ihnen leichtfallen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu verkaufen. Im Rahmen unserer Hausverkauf Beratung klären wir Sie über alle anfallenden Steuern, wie die Spekulationssteuer, auf. Wir begleiten Sie in dem gesamten Prozess Schritt für Schritt.

Wenn Sie noch weitere Fragen zu der Spekulationssteuer oder zum Thema Immobilienverkauf haben, können Sie sich an uns wenden. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihren Fragen zur Seite und beantworten diese individuell. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf.