Scheidung Haus – Was passiert mit Ihrer Immobilie?

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Nach der Scheidung ist oft die Teilversteigerung vom Haus der Ausweg

Leider kommt es bei vielen Scheidungen zum Streit über eine gemeinsame Immobilie. Die Emotionen sind groß und das gegenseitige Vertrauen ist dahin. Die eine Partei will wohnen bleiben, die andere braucht das Geld. Auszahlen ist nicht möglich oder man ist sich nicht über den Wert einig.

In vielen Fällen von problematischen Scheidungen mit Haus bleibt dann nur noch ein letzter Ausweg: die gerichtliche Teilungsversteigerung vom Haus. Das Verfahren entspricht im Wesentlichen der normalen Zwangsversteigerung und wird ebenfalls durch das Zwangsversteigerungsgesetzt (ZVG) geregelt. 

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Nachteile, diesen Weg zu beschreiten beim Thema Scheidung und Haus, für alle Beteiligten überwiegen. Es sollte nur die Ultima Ratio sein, also der allerletzte Schritt. Denn bei diesem Schritt ist zu bedenken, dass der Streit, nach der Scheidung, um das Haus mit der Versteigerung nicht beendet sein muss, denn die Versteigerung wandelt lediglich einen nicht teilbaren Wert (Immobilie) in einen teilbaren Wert (Geld) um. Der Streit nach der Scheidung ums Haus kann, wenn es dann zur Aufteilung des Erlöses kommt, erst richtig losgehen geht.

 

Darüber hinaus kann bei Teilungsversteigerungen eines Hauses nicht mit vielen Bietern gerechnet werden. Erfahrene Bieter oder Berater wissen, dass in der Regel einer der Ehegatten ersteigert. Denn er hat bei der Scheidung und dem Haus einen Vorteil: Seine Gebote muss er nur zum Teil erbringen, der Rest gehört ihm bereits. 

Es scheint also für Dritte müßig, einer Teilungsversteigerung beizuwohnen. Ist die Nachfrage in der Versteigerung jedoch gering, kann auch nicht mit einem angemessenen Gebot gerechnet werden. Dieses Risiko sollte man nicht eingehen.

Dabei gibt es bei dem Thema Scheidung und Haus Wege, die Situation im Interesse beider Parteien zu lösen. Einer der Wege ist, die Lösung einem neutralen und sachkundigen Immobilienmakler/-berater zu übergeben. Er kann die Immobilie marktgerecht bewerten und, was das Wichtigste ist, die Parteien auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. Auf diese Weise wird ein zukünftiger Streit vermieden und die Aussicht auf einen möglichen Verkauf zum besten Preis erhöht. Dieser Weg ist auch zu empfehlen, wenn es im Grunde gar nicht zum Verkauf kommen soll. Dann wird der richtige Preis festgestellt und eine Auszahlungsmodus gefunden.

Gerne stehen wir Ihnen zum Thema Scheidung und Haus zur Verfügung.