Nießbrauchrecht - Verkaufen/Verschenken, wohnen bleiben

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Mit dem Nießbrauchrecht in einer Immobilie wohnen bleiben

 

Es soll gute Gründe geben, die eigene Immobilie der nächsten Generation schon zu Lebzeiten zu überlassen und dennoch weiter in ihr wohnen zu bleiben. Auch die Veräußerung der Wohnimmobilie bei gleichzeitigem Verbleib im Ganzen oder in Teilen kann sinnvoll sein. 

Ein im Grundbuch abgesichertes Wohnrecht oder Nießbrauchrecht ist geeignet, das Recht auf lebenslanges Wohnen abzusichern. Nur, welche Variante ist zu bevorzugen?

 

Auf jeden Fall das Nießbrauchrecht. Denn das Wohnrecht auf Lebenszeit ist ein ganz persönliches Recht, das nur das Wohnen absichert. Problematisch wird es, wenn das Wohnrecht auch bei Umzug in ein Pflegeheim erhalten bleiben soll. Die Vermietung ist dem Wohnrechtsinhaber grundsätzlich nicht gestattet. 

Im Gegensatz zum Wohnrecht ist das Nießbrauchrecht umfangreicher. Es beinhaltet das Recht, den Nutzen aus der Immobilie zu ziehen. Also nicht nur selbst in ihr zu wohnen, sondern auch eine Miete zu erwirtschaften. Denn im Pflegefall kann eine Mieteinnahme notwendig werden.

Auf jeden Fall sollte vor einer Entscheidung steuerlicher und rechtlicher Rat eingeholt werden.

Ihr Harald Blumenauer
06196 5602-300